Wie an einem Urteil gegen einen Radsportler zu ersehen, sind die Dopingjäger unerbittlich und prüfen über Jahre hinweg. Abgesehen vom Sport selbst – Ausübung, Sponsoren oder was auch immer – die gesamten Verfahrenskosten können auch an die Existenz gehen. Radsportler Fankhauser fasst vierjährige Dopingsperre aus (msn.com)
Im Bowlingbereich hatten wir vor gut einem Jahrzehnt einen „Fall“, der sich einige Zeit hinzog und letztlich eingestellt wurde. Der letzte Dopingtest im Bowling erfolgte vor einigen Jahren bei den STM TRIO der Herren in der Sport-Oase Salzburg. 4 komplette Teams wurden geprüft und natürlich waren alle clean. Der Testverantwortliche bedankte sich für die Kooperation aller Spieler und die problemlose, kooperative und freundliche Mitarbeit. DAS ist die Art, wie Bowling mit Doping umgeht. Das kleine Bier danach ist für den Elektrolythaushalt wichtig – und mindestens so wichtig ist jeder Verzicht auf unerlaubte Substanzen. Wir bleiben in unserem Sport auch die nächsten Jahrzehnte CLEAN!
Das letzte Anti-Doping-Gesetz stammt von 2018 und trat mit Beginn des Sportjahres am 1.7.2018 in Kraft. Wir konnten alle gemeinsam am Bundestag 2018 die vor allem zum Thema Doping angepassten Statuten des ÖSKB beschließen. Nun gib es mit Inkrafttreten 1.1.2021 ein neues ADBG2021 – hier kamen auch §§ dazu, wodurch die Zuordnung zu Themen teilweise anders wurde. Wie sind alle aufgefordert, zu reagieren – die NADA hat schon die Schriften B3+C3 sowie B5+C5 geprüft sowie Textbausteine für die Statuten vorgegeben. Details siehe INFO 2021-A01 ÖSKB-Info_2021_A01_per20210321