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‘COVID’

11.11.2021: VERSCHOBENE BEWERBE – NENNUNGEN:
Die ÖM im
Senioren-Doppel sollen aus heutiger Sicht am bisherigen Termin der ÖM Senioren-Einzel gespielt werden – das ist aus heutiger Sicht das WoE 12.+13.2.2022. Grundsätzlich behalten die erfolgten Nennungen ihre Gültigkeit – ABER:  (1) wissen wir nicht, ob zum neuen Termin alle jeweiligen Doppelpartner auch spielen können -Gesundheit, Beruf etc.  (2) könnte zufolge Covid-Entwicklung (aktuell in OÖ+SB höhere Inzidenzen als Slovenien…) eine weitere Terminänderung nötig werden  (3) Geht der ÖSKB davon aus, dass in absehbarer Zeit auch alle noch nicht Geimpften eine doppelte Impfung hinter sich haben. Falls nicht, erlaubt der ÖSKB ausnahmsweise unpräjudiziell auch einen Partnerwechsel, selbst wenn dieser nicht gespielt hat bzw. auch 2 verbleibende Einzelpartner als neues Doppel. Für die STM im Doppel steht der Ersatztermin noch nicht fest. Grundsätzlich wird es auch das Ausnahmeregelungen geben, die auf die Situation bzgl. Covid Rücksicht nehmen.
Natürlich haben wir die Covid-Entwicklung jetzt – wo es Inzidenzen und Situationen gibt, die man eigentlich nicht mehr hätte erwarten können – noch intensiver im Blick. Daher ist auch nicht auszuschließen, dass es für nationale Bewerbe zumindest bei den ersten Bewerben 2022 auch dann eine 2G-Regelung an Bewerbtagen geben könnte, wenn eine solche ansonsten bereits nicht mehr gilt. Solche Entscheidungen jetzt für Februar & Folgezeit zu treffen, wäre unverantwortlich – aber zeitnah vor dem jeweiligen neuen Nenntermin wird das zu klären sein. Genauso kann es NICHT sein, dass jemand meint „Wenn DIE (wer auch immer) auch mitspielen, dann spiele ich nicht, die sollen daheim bleiben.“ Einerseits sieht sich Bowling als integrativer Sport, andererseits geht es hier um ÖSTERREICHISCHE Bewerbe und keine Kreisliga. Aber auch genau deswegen dürfen wir uns von Vorsicht, Rücksicht und Verantwortungsbewusstsein nicht verabschieden!

AKTUALISIERUNG per 7.11.2022:
Die beiden ÖSKB-Bewerbe im November (Senioren-Doppel) sowie im Dezember (STM-Doppel) wurden VERSCHOBEN!  Angedacht ist, die ÖM-Senioren-Doppel zum Termin des Sen-Ez im Februar zu spielen,  für die Sen-Einzel und vor allem die STM Doppel sind neue Termine nötig. Nähere Info folgt.

BOWLING hat aktuell KEINE „SpitzensportlerInnen“. In den Centern gilt 2G – und das für ALLE. Nur weil eine Person bei bei den nächsten STM oder ÖM mitspielen will/wird, ist sie KEIN Spitzensportler. Hätte der Bowlingsport eine BUNDESLIGA, dann würde für deren TeilnehmerInnen die Spitzensportregelung gelten. Allerdings: die BUNDESLIGA der Kegler ist ein kuscheliger Bewerb mit 3 Paarungen auf 3 Doppelbahnen – also abgesehen von Schiri etc. meist nur ganze 6 Aktive gleichzeitig. Würden wir an den EMC in Helsinki teilnehmen, dürften genau die nominierten Teamkadermitglieder die Spitzensportregelung in Anspruch nehmen. Auch das wäre aber ohnehin obsolet, da der ÖSKB für die EMC unter keinen Umständen Kaderspieler ohne 2G nominiert hätte. Zusammenfassend: Jeder Unternehmer ist für seine Anlage selbst verantwortlich, den ÖSKB tangieren nur jene Anlagen, in denen gemeldete Aktive eines LV spielen. Dessen ungeachtet sind die Hallenbetreiber für die Einhaltung der geltenden Verordnung verantwortlich.
Also völlig egal, ob 21, 43 oder 75 oder wie alt auch immer: es gibt KEINE Spitzensportler im Sinn der Verordnung und damit keine Ausnahme von 2G. Bei allfälliger Unsicherheit von Hallenbetreibern können diese gerne an den ÖSKB verwiesen werden.